Das Erste-Hilfe-Zentrum ist durch die Berufsgenossenschaft ermächtigt, Ersthelfer in Betrieben aus- und fortzubilden. Die erstattungsfähigen Lehrgangskosten können wir direkt über die jeweilige Berufsgenossenschaft abrechnen.
Zulassung bei der BG: 8.0543
Zulassung gemäß § FeV §67 und §68 durch LVA Sachsen-Anhalt / Reg.Nr.: 307.2.4-30019/aS 111
Im Rahmen der Prävention bieten die Berufsgenossenschaften Ihnen für die Aus- und Fortbildung von Ersthelfern in Betrieben für Ihre Mitarbeiter die Übernahme der erstattungsfähigen Kosten an.
Diese Kurse sind für Ihre Mitarbeiter sehr sinnvoll und werden auch von Ihrem Unfallversicherungsträger für mindestens 5 % der anwesenden Mitarbeiter in Verwaltungs- und Handelsbetrieben sowie für 10 % der Mitarbeiter in sonstigen Betrieben vorgeschrieben.
Wenn die erforderliche Anzahl an anwesenden Ersthelfern nicht erfüllt wird, dann sind im Ernstfall Regressansprüche durch die Berufsgenossenschaften nicht auszuschließen. Ihr Unternehmen könnte somit in die Zahlungspflicht gegenüber Geschädigten einbezogen werden.
Um für Ihr Unternehmen Unannehmlichkeiten dieser Art zu vermeiden, benötigen die Ersthelfer eine zweitägige Ausbildung und innerhalb der nächsten 24 Monate eine eintägige Fortbildung (Erste-Hilfe-Training). Damit diese Frist eingehalten wird, bieten wir Ihnen an, uns ca. 3 Monate vorher bei Ihnen zu melden, so dass die anstehende Schulung in Ihren Betriebsablauf eingeplant werden kann.
Um die Arbeitsprozesse in Ihrem Unternehmen nicht mehr als nötig zu stören, passen wir die Schulungszeiten gern den Erfordernissen Ihres Betriebes an. Eine unserer Stärken ist Flexibilität!
Gern überprüfen wir Ihre Verbandkästen und liefern Ihnen das fehlende Material.